AGB - Gesundheitswesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 08/2004)

  1. Der Tagessatz für die Trainer versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
       
  2. Anfallende Fahrtkosten werden wir folgt berechnet:
    • PKW: 0,50 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je gefahrenen km
    • Zugticket Deutsche Bahn: ICE und IC 2. Klasse, Nahverkehrszüge 1. Klasse
    • Flugticket innerhalb Deutschlands: Economy Class
    • tatsächlich anfallende Taxikosten vom Bahnhof / Flughafen zum Veranstaltungsort / Hotel und retour
         
  3. Eventuell anfallende Hotelkosten für die Trainer werden entweder direkt vom Auftraggeber übernommen oder ohne Aufschlag durch das IfB in Rechnung gestellt. Die Verpflegung während der Veranstaltung wird ebenfalls durch den Auftraggeber übernommen. Alle Nebenkosten und Extras werden von IfB übernommen.
       
  4. Im Tagessatz sind folgende Leistungen enthalten:
    • ein Trainingstag von 9.00 - 18.00 Uhr
    • Vorbereitungszeit für Standardseminare
    • Hand out für die Teilnehmer im pdf. Format
    • Seminarnachbereitung (insbesondere bei den Praxistagen mit Bildern)
        
  5. Die Seminarinhalte bleiben geistiges Eigentum des IfB. Eine Vervielfältigung der Seminarunterlagen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das IfB erlaubt. Die Urheberrechte für eingesetzte Skripte bleiben beim IfB.
       
  6. Eine kostenfreie Stornierung (nur schriftlich) der gebuchten Seminare ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach werden 50% eines Tagessatzes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird ein kompletter Tagessatz in Rechnung gestellt. Für kurzfristige Stornierungen, 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden 50 % der gesamten Seminarkosten in Rechnung gestellt oder ein Ausweichtermin vom Auftraggeber, stattfindend innerhalb der nächsten 3 Monate, schriftlich bestätigt. Bereits gebuchte und nicht mehr zu stornierende Flug- bzw. Bahntickets werden dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt, zumindest jedoch entstehende Stornierungskosten.
       
  7. Das IfB kann ein Seminar absagen, wenn Gründe vorliegen, die das IfB nicht zu vertreten hat, wie z.B. höhere Gewalt oder die plötzliche Erkrankung des Referenten.
    Das IfB verpflichtet sich, unverzüglich einen Ersatztermin anzubieten. Weitergehende Ansprüche oder Schadenersatzansprüche gegen das IfB sind ausgeschlossen.
      
  8. Alle Aufträge sind schriftlich zu vereinbaren und zu bestätigen.
      
  9. Unternehmensinterne Seminare (Inhouse Seminare) bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Über die genaue Anzahl der Tagessätze sowie die Stornierungsfristen für ein Projekt treffen das IfB und der Auftraggeber im Vorfeld eine für beide Seiten festlegende Lösung.
       
  10. Die Rechnung ist nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
      
  11. Der Gerichtsstand ist in allen Fällen Wuppertal